Servicebeschreibung Vorfertigungsservices

Servicebeschreibung der Vorfertigungsservices der Hilti Schweiz AG für Vormontage, Vorkonfektionierung und Schienenschnitt

AGB

Für Hilti Vorfertigungsservices gelten ergänzend und nachrangig unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») – Verkaufs- und Leistungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung - und sind damit Bestandteil aller Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen im Hinblick auf Vorfertigung zwischen der Hilti (Schweiz) AG («Hilti») und den Kunden. Die jeweils aktuellen AGB sind unter hilti.ch veröffentlicht.

Leistungen:

•      Schienenschnitt: Zuschnitt von Hilti Produkten gemäss Offerte.

•      Vorkonfektionierung: Kundenspezifische Zusammenstellung von Hilti Produkten gemäss Offerte.

•      Vormontage: Kundenspezifische Vormontage von Hilti Produkten gemäss Offerte.

•      Kombinationen der drei Hilti Vorfertigungsservices (Vormontage, Vorkonfektionierung und Schienenschnitt) sind möglich.

•      Alle Vorfertigungsservices beinhalten auch die Verpackung und Beschriftung des Serviceergebnisses. Die Beschriftung erfolgt, sofern nicht abweichend vereinbart, nur auf der Versandeinheit (Palette).

Details:

•      Offerten werden auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Diese werden in Form einer Zusammenfassung der Anfrage dargelegt.

•      Unsere Offerten sind freibleibend, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Die Bestellung des Kunden hierauf gilt als verbindliches Vertragsangebot, welches Hilti innerhalb von einem Monat nach seinem Zugang durch schriftliche Bestellbestätigung annehmen kann.

•      Nach dem Zugang der schriftlichen Bestellbestätigung durch Hilti ist die Bestellung des Kunden nicht mehr stornierbar. Produkte können durch den Kunden nicht mehr zurückgegeben werden.

•      Alle zusätzlichen Leistungen außerhalb der Offerte sind nicht im Liefer/-Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert vereinbart werden. Insbesondere Kalkulations- und BIM-leistungen werden durch den Hilti Vorfertigungsservice nicht abgedeckt.

•      Im Rahmen der Vormontage wird Hilti nach Vertragsschluss eine Werkstattzeichnung erstellen.[1] Der Kunde wird die von Hilti erstellte Werkstattzeichnung überprüfen und schriftlich abnehmen (Gut zur Ausführung). Das Gut zur Ausführung darf nicht wegen unwesentlichen Mängeln verweigert werden. Verweigert der Kunde wegen unwesentlicher Mängel das Gut zur Ausführung, kann Hilti vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

•      Mit dem Gut zur Ausführung wird die Feinspezifikation der Vormontage verbindlich (freeze of design). Nachträgliche Änderungswünsche sind nur wirksam, wenn sie von Hilti schriftlich angenommen werden. Mehrarbeit und zusätzlicher Materialbedarf werden zusätzlich berechnet und etwaig vereinbarte Liefertermine verlängern sich entsprechend.

•      Die Montage von Schienenendkappen erfolgt nur, sofern ausdrücklich vereinbart.

•      Wenn vom Kunden stammende Berechnungen, Zeichnungen, Ausarbeitungen und/oder Auslegungen als Grundlage für die Leistungserbringung dienen, werden jene von Hilti nicht überprüft und seitens Hilti keine Verantwortung übernommen. Bzgl der von Hilti stammenden Auslegungen gelten die bereits vereinbarten Regelungen der Leistungsbeschreibung „Technische Bemessung und Zeichnung“; eine weitere Überprüfung findet nicht statt. Welche Auslegung als Grundlage dient, ist der Zusammenfassung der Anfrage zu entnehmen.

•      Die Lieferverpackung der Serviceergebnisse ist nur für den Transport bestimmt und ist nicht für eine langfristige Lagerung im Freien oder auf der Baustelle geeignet.

•      Alle Produktlängen unterliegen den Standardtoleranzen, wie sie in den Hilti-Werkstattzeichnungen dargestellt sind. Sofern nicht anders angegeben, gilt für alle Einbaumaße eine Toleranz von +/- 5 mm (ausgenommen Maße für Zuschnitte und Hilfsmaße). Die Schnitttoleranz beträgt +/- 3 mm. Es wird ausdrücklich keine Haftung für genaue Produktlängen übernommen.

•      Die ungefähren Lieferzeiten für die Lieferung der Service-Ergebnisse werden dem Kunden in der Offerte mitgeteilt. Hilti garantiert jedoch keine Lieferzeiten.

•      Bedienungsanleitungen beziehen sich jeweils auf die einzelnen Elemente des Teilesets und sind online unter www.hilti.ch verfügbar.

•      Die Gewährleistung erlischt, wenn Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen oder Teile ausgewechselt werden, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

•      Alle Maße und Abstände, die auf den Hilti-Werkstattzeichnungen und in der Stückliste angegeben sind, werden in Millimetern (mm) angegeben, sofern nicht anders angegeben. Die Reihenfolge der Positionsnummern auf der Werkstattzeichnung entsprechen in der Regel nicht der Montagereihenfolge. Die erforderlichen Installationsinformationen sind immer der jeweiligen Hilti-Bedienungsanleitung zu entnehmen.

•      Hilti Vorfertigungsservices und Zeichnungen werden ausschließlich mit Produkten der Marke Hilti angeboten und dürfen nicht auf Produkte Dritter übertragen werden.

•      Für kundenspezifisch vorgefertigte Hilti-Produkte stellt Hilti keine präferenziellen oder nicht präferenziellen Belege zur Verfügung (Langzeit-Lieferantenerklärung, EUR1, Rechnungserklärung, Ursprungszeugnis).

[1] Definition Werkstattzeichnung: Technische Zeichnung mit allen relevanten Massen und Produktspezifikationen, nach der die Ausführung und Montage vorgenommen wird.

Kundenpflichten:

•      Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Zusammenfassung der Anfrage genannten Informationen verantwortlich. Er hat diese Daten zu überprüfen und Hilti unverzüglich per E-Mail über etwaige Fehlausrichtungen zu informieren. Andernfalls darf Hilti davon ausgehen, dass alle in der Zusammenfassung der Anfrage enthaltenen Informationen vollständig und korrekt sind.

•      Der Kunde wird Hilti die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung stellen und die Leistungen durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen fördern.

•      Im Falle der Lieferungen von Produkten setzen die Rechte des Kunden wegen Mängeln voraus, dass er das Produkt nach Ablieferung überprüft und Hilti Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Ablieferung, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen Hilti unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und wenn möglich mit Bilddokumentation mitgeteilt werden.

•      Es ist möglich, dass sich die Verbindungen der vormontierten Einheiten während des Transports gelöst haben, so dass die erforderlichen Drehmomente nicht mehr erreicht werden. Daher muss der Kunde alle Verschraubungen mit einem geeigneten Werkzeug entsprechend den in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen Drehmomenten prüfen und ggf. nachziehen.

•      Nach der Ankunft der vorgefertigten Produkte bei dem Kunden, ist dieser für das weitere Abladen, den Warentransport und die Montage gemäß der anwendbaren Bedienungsanleitung verantwortlich (Übergang von Nutzen und Gefahr bei Ablieferung). 

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